Siamo spiacenti, la versione italiana di questo articolo non è disponibile
Historische Hintergründe des Eppaner Schützenwesens
Bei der Erwähnung der Tiroler Schützen denkt man meistens an den Freiheitskampf von 1809 oder an die Trachtenschützen bei kirchlichen und weltlichen Festen. Dabei trugen diesen Namen aber von Anfang an nur jene Männer, die zunächst mit der Armbrust und dann mit dem Gewehr im sportlichen Wettkampf an den Schießständen um Preise auf die Scheiben schossen. Wer sich mit der Geschichte des Schützenwesens in Tirol vertrauter machen will, der muß sich zunächst mit der Entwicklung der Wehrverfassung dieses Landes auseinandersetzen, auf deren Eigenarten viel vom “Tiroler Selbstverständnis und Selbstbewußtsein als politischhistorische Individualität” beruht. Die Anfänge der Tiroler Wehrverfassung gehen weit zurück. Otto Stolz verweist in diesem Zusammenhang sogar auf das kriegerische Wesen der alten Räter, der Baiern und der Schwaben im Altertum und frühen Mittelalter als eine der volkhaften Grundlagen der Wehrhaftigkeit in Tirol. Das germanische Recht forderte nämlich eine Teilnahmealler Besitzenden, also auch der freien Bauern, am Heeresaufgebot. Bis in die Zeit Karls des Großen hatte dies Geltung. Dann aber ging die Zahl der freien Bauern stark zurück, bedingt vor allem dadurch, daß die meisten von ihnen in ein starkes Abhängigkeitsverhältnis zum Adel und zur Kirche gerieten. Den Militärdienst der Könige und der Herzöge bzw. der Landesfürsten versah in der Folgezeit eine viel kleinere Zahl von gut ausgebildeten Kriegern, den Rittern, die dafür ein Lehen erhielten. Die Heranziehung der Bürger und Bauern zur Landesverteidigung, einer der wesentlichen Gründe für die relativ frühe Entwicklung des politischen Selbstbestimmungsrechtes dieser unteren Stände, geht bereits auf den eigentlichen Schöpfer Tirols, Meinhard II., zurück. Um dem Adel ein wirksames Gegengewicht gegenüberzustellen, förderte er das Bürgertum in den Städten und Märkten und die Bauern, die am Ende seiner Regierungszeit direkt der Macht des Landesfürsten unterstanden, nicht wirkliche Vollfreie, aber durch das Erbpachtrecht konnten sie doch praktisch frei über Haus und Hof verfügen. Im Kriegsfall zog er sie dafür zur Verteidigung des Landes heran, vor allem, um nicht zu sehr in die Abhängigkeit des Adels zu geraten; so wurden zum Beispiel bereits 1290 die Bürger von Bozen laut einer Urkunde im Rahmen ihrer Privilegien zur Heerfahrt für den Landesfürsten verpflichtet. Nach Stolz werden in dieser Urkunde erstmals in Tirol in deutscher Sprache die Ausdrücke “Heerfahrt” und “Raise” im selben Sinn für “Kriegszug” schriftlich verwendet (“exitus contra hostes, quod vulgo dicitur hervart” und “reisa et exitus contra hostes”).
|